Schadengutachten

Im Falle eines Unfalls ist der am Fahrzeug eingetretene Schaden zu beziffern. Bei kleineren Bagatellschäden ist hier zumeist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Bei nennenswerten bzw. größeren Schäden (Schadenhöhe > € 1.000) ist i. d. R. ein Schadengutachten erforderlich.
Es werden alle zur Schadenregulierung erforderlichen Werte ermittelt. Dazu gehören
  • die Feststellung des Schadens
  • die Ermittlung der voraussichtlichen Instandsetzungskosten
  • Angaben zur Reparaturdauer bzw. zur Dauer der Wiederbeschaffung
  • Stellungnahme zur Wertminderung
  • Ermittlung des Fahrzeugwertes zum Zeitpunkt des Schadeneintritts
  • Stellungnahme zum Restwert
  • Angaben zum Wertausgleich
Im Haftpflichtschadensfall kann der Geschädigte ein solches Gutachten in Auftrag geben. Die eintretende Versicherung des Unfallverursachers hat dieses Gutachten zu bezahlen.
Im selbstverschuldeten Kaskoschadensfall obliegt es der eintretenden Versicherung, einen Sachverständigen zu beauftragen.
Im Rahmen unserer Tätigkeiten bieten wir natürlich auch an, Schadengutachten oder Rechnungen zu prüfen.
Auf dem Sektor der Schadengutachten werden wir im Auftrag von Privatpersonen, der Versicherungswirtschaft und diverser ziviler Gerichte tätig.